n. Gerichtsbeamter, der für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal zuständig ist; ein Beamter des Strafverfolgungsamtes; ein Beamter, der Gerichtsentscheidungen umsetzt, insbesondere einer, der die Vermögenswerte von Personen beschlagnahmt, die Geld schulden; ein lokaler Beamter, der über eine bestimmte Gegend oder ein Dorf verfügt.
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