n. die Handlung, für nicht schuldig befunden zu werden in einem Gericht; das rechtliche Urteil, dass jemand nicht schuldig eines Verbrechens ist.; Erfüllung einer Verpflichtung oder Pflicht; Ausführung der eigenen Verantwortlichkeiten.; (veraltet) die Begleichung einer Schuld oder Verpflichtung.
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